Zukunftsprojekte für das Landtagswahlprogramm 2022

Wir haben uns als LAG aktiv in den Entwurf des Landtagswahlprogramms 2022 eingebracht. Hierfür haben wir „Zukunftsprojekte“ entwickelt, die unser fachliches Fundament für das Programm sind. Der Entwurf befindet sich jetzt (Stand 09/2021) in der internen Abstimmung beim Landesvorstand und der ehrenamtlichen Programmkommission. Im Oktober wird der Programmentwurf veröffentlicht und uns via Antragsgrün zugeleitet.

In diesem Beitrag findet ihr unsere Zukunftsprojekte:


Boden- und Immobilienfonds für die Kommunen (zusammen mit Johannes Remmel (MdL), beschlossen am 20.04.2021)

Kurzbeschreibung des Projektes

Kommunen brauchen eigenen Grund & Boden, um Nutzungen langfristig sozialökologisch zu steuern. Mit einem Landesfonds sollen nicht nur Zwischenanmietungen bei Leerstand finanziert, sondern auch der Kauf von Immobilien und Flächen möglich werden. Das Land soll die Immobilien/Flächen auf gesetzlicher Grundlage in Zusammenarbeit mit den Kommunen erwerben und vergeben, solange die Kommunen finanziell nicht in der Lage dazu sind. Das sichert günstige Boden-/Immobilienpreise und eine attraktive Umwelt.

Übergeordnetes Ziel

Gemeinwohlorientierung, Flächenschutz

Chancen und Schwachstellen

Liegenschaftspolitik ermöglicht eine nachhaltige Steuerung der Nutzung auf der begrenzten Ressource Boden. Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle/personelle Ausstattung der Rathäuser. Damit Immobilien und Flächen des Fonds durch Verwaltungen und Kommunalpolitik „gemeinwohlorientiert“ genutzt werden, bedarf es entsprechender Kriterien in der gesetzlichen Grundlage.

Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen Zuspitzung?

In den Kommunen gibt es großes Interesse, auf dem Bodenmarkt „mitzumischen“ und damit die Gestaltung der Stadt zu steuern. Den Menschen bietet es die Möglichkeit, kreative Nutzungen zu sichern. Mit dem Fondsmodell durchbrechen wir die starren Strukturen der Kommunalfinanzen und fördern die örtliche Entwicklung.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt?

  • Es ist Aufgabe der NRW.Bank, den Fonds zu verwalten und die Finanzmittel/Kreditfinanzierung bereitzustellen. Teil des Fonds sollen auch verwertbare Landesliegenschaften sowie kommunale Immobilien/Flächen sein. Es ist zu prüfen, ob der Fonds revolvierend gestaltet werden kann.
  • Der Verwaltung des Fonds steht ein Aufsichtsgremium vor (u.a. Zivilgesellschaft, Zweck- und Berufsverbände), die über die integrierte Nutzungssteuerung beraten. Zudem sind verbindliche Flächenbudgets aus der Landes- und Regionalplanung zu übernehmen.
  • Flächen/Immobilien werden i.d.R. über Konzeptvergabe und Erbbaurecht an Endnutzer*innen vergeben. B-Pläne sind erst dann aufzustellen, wenn 50% der Fläche in öffentlicher Hand sind.
  • Auch Gemeinden in der Haushaltssicherung müssen Liegenschaften ankaufen dürfen, um sie kostengünstig für gemeinwohlorientierte Nutzung zu verpachten. Dafür sind Haushaltsrecht und Gemeindeordnung NRW anzupassen.

Grünflächen vor jeder Haustür – für mehr Klimaschutz und Public Health (zusammen mit Johannes Remmel (MdL), beschlossen am 20.04.2021)

Kurzbeschreibung des Projektes

Stadtgrün bedeutet Klimaschutz und -folgeanpassung und Covid hat den gesundheitsförderlichen Wert von öffentlichen Plätzen und Grün/-Wasserflächen im Wohnumfeld verdeutlicht. Sie bieten befördern Fuß- und Radverkehr und unterstützen die seelisch-körperliche Gesundheit. Stadtgrün im unmittelbaren Wohnumfeld ermöglicht körperliche Bewegung, soziale Begegnung und Naherholung. Kommunen sollen zu weitreichender Grünflächenplanung verpflichtet werden. Ziel ist die fußläufige Erreichbarkeit für alle.

Übergeordnetes Ziel

Klimaschutz und -folgenanpassung; Gesundheitsförderliche Stadtentwicklung

Chancen und Schwachstellen

Das Ziel soll sein das allgemein verträgliche Verhältnis von bebauter Fläche zu unbebauter Fläche/Grünfläche auszuhandeln. Die Kommunen und ihre Bürger*innen müssen natürlich gewillt sein, ihre grüne und blaue Infrastruktur auszubauen und dafür Flächen vorzuhalten, die damit keiner ökonomischen Nutzung zugeführt werden. Problematisch wird es, wenn Brachflächen effizient genutzt und zugleich Grünflächen erhalten werden sollen.

Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen Zuspitzung?

Insgesamt gibt es eine große Begeisterung für mehr Grün in der Stadt. Durch die Corona-Pandemie sind viele Menschen vor Ort aktiv geworden, haben Baumscheiben gepflegt und auf Plätzen gegärtnert und Begegnungsorte geschaffen. Wir GRÜNE können uns dadurch profilieren, dass wir dieses kreative, engagierte Potential der Bevölkerung unterstützen.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt?

  • Das Land NRW startet eine Offensive „Stadt-Grün“. Klimaschutz- und Demografiekonzepte können dabei aufzeigen, für welche Bewohnergruppen Stadtparks, Sportstätten, Naturerfahrungsräume in Stadträumen notwendig sind. Wir fordern eine rechtliche Fixierung für kommunale Grünflächenplanung und ausreichend finanzielle Mittel zur Umsetzung. 
  • Das Land bietet Beratung und Netzwerke für eine qualitative Grünordnungsplanaufstellung. 
  • Das Bundesamt für Naturschutz gibt bereits Bedarfs-Orientierungswerte an wie bspw. wohnungsnahe Freiräume pro 4 m² / pro Einwohner bei einer 150 m Entfernung oder 6 m² pro Einwohner bei 500 m Entfernung.
  • Wir setzen uns in NRW für klare Richtwerte ein und bemühen uns für mehr klare gesetzliche Rahmenbedingungen auf den Bund einzuwirken. Länder und Bund sollten die Erstellung einer Fachkonvention zur Einführung von verbindlichen bundeseinheitlichen Angaben in baulichen Regelwerken prüfen. 5. Förderprogramm NRW zur Stärkung der doppelten Innenentwicklung.

Fokus Quartier „Kindgerechte Stadtplanung“ – Stadt und Pandemie (beschlossen am 20.04.2021)

Kurzbeschreibung des Projektes

Kinder wurden stark von den Einschränkungen der Corona-Krise getroffen. Die Tatsache, dass Kindern nur 6 qm Spielfläche im Stadtgebiet zugestanden werden, dem Shoppingcenter pro Kunde jedoch 40 qm und dem Mitarbeiter im Büro 10 qm, zeigt die einseitige Wirtschaftsorientierung. Ein geschärftes Bewusstsein für das, was im Stadtraum fehlt – öffentlicher Freiraum und Grün für Kinder – ist jetzt nötig. Wir wollen zukünftigen Generationen in der kommunalen Stadtentwicklungspolitik eine Stimme geben.

Übergeordnetes Ziel

Post-Corona-Stadt

Chancen und Schwachstellen

Mehr Kindeswohl ins Blickfeld nehmen. Dem Quartier kann eine wichtige Rolle zukommen und die Aufenthalts- und Identifikationsqualität der Kinder und Jugendlichen im nahen Umfeld definieren und Sicherheit geben. Mehr Frei- und Bewegungsraum kann die Abwanderung von Familien aus den Städten entgegentreten. Schwachstelle: Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen werden bisher hauptsächlich über Schule, Kita und Verein definiert und dürfen sich nicht ausgeschlossen fühlen.

Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen Zuspitzung?

Stadtplanung muss mehr als Bau, Mobilität und Wirtschaftsplanung sein. fff zeigt, wie sehr die Bedürfnisse unserer nachfolgenden Generation vernachlässigt wurden. Kindgerechte Quartiere thematisieren den öffentlichen Raum und sind dadurch auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – von einer kinderfreundliche Stadtentwicklungsplanung profitiert die gesamte Gesellschaft.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt?

  • UN Habitat III, New Urban Agenda und die UN Nachhaltigkeitsziele: darin werden die Rechte der Kinder gestärkt, jedoch nicht konkrete bauliche Lösungen aufgezeigt. – Entscheidungsträger*innen und Planer*innen einen Leitfaden entwickeln lassen, wie kinderfreundliche Planung gelingen kann. 
  • Die Neue Leipzig Charta 2020 – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl (ein kohärentes Vorgehen auf Quartiersebene). Anreize für Innovation und experimentelle Projekte schaffen, die sich aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der kindgerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung widmen.
  • Der Übergang von autofreundlich zu kinderfreundlich ist auch mit kleinem Budget möglich und fängt meist mit der Stadtmöblierung an. Ein Umdenken ist nötig.
  • Den „Wert“ der kinderfreundlichen Stadträume für die Gesellschaft erkennen lassen und Investoren finanziell mit einbinden (Flächengerechtigkeit).

Eine Landgesellschaft für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft (eingereicht mit Johannes Remmel (MdL), beschlossen am 20.04.2021)

Kurzbeschreibung des Projektes

Grund & Boden wird nicht nur für den Siedlungsbau gebraucht. Auch wer Flüsse renaturieren, junge Landwirt*innen fördern und eine ökologische Forstwirtschaft umsetzen will, ist auf die knappe Ressource Land angewiesen. Was in anderen Bundesländern schon lange erprobt ist, wollen wir jetzt in NRW realisieren: Mit einer „gemeinnützigen Landgesellschaft“ können wir Boden für ökologische, agrar- und forststrukturelle Zwecke bevorraten und vergeben.

Übergeordnetes Ziel

Gemeinwohlorientierte Flächennutzung

Chancen und Schwachstellen

Über das privat-rechtliche Modell kann die Bodennutzung zielgenau gesteuert werden. Bündnispartner*innen sind u.a. die Fachbehörden des Landes, die Landschafts- und Fachverbände. Schwachstellen: Die Verwaltung der Gesellschaft liegt normalerweise in den Händen des Landwirtschaftsressorts. Für eine auf sozial-ökologische Belange abgewogene Grundstücksvergabe sind eine solide gesetzliche Grundlage für „Gemeinwohlkriterien“ und ein fachübergreifendes Aufsichtsgremium notwendig.

Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen Zuspitzung?

NRW ist neben Rheinland-Pfalz und Saarland das einzige Flächenland, das nicht über eine „gemeinnützige Landgesellschaft“ verfügt. Ökologische und land-/forstwirtschaftliche Belange werden häufig gegeneinander ausgespielt, das lässt sich über eine integrativ arbeitende Landgesellschaft vermeiden.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt?

  • Die operative Gestaltung kann sich an die Hessische Landgesellschaft mbH (Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung) anlehnen. Die Bundesländer sind i. d. R. Hauptgesellschafter der Landgesellschaften (direkt oder indirekt). Die Gesellschaften unterstehen meist der Fachaufsicht des für die Landwirtschaft zuständigen Ressorts der Länder. In den Aufsichtsgremien sind weitere Landesministerien vertreten (vgl. https://www.blg-berlin.de/die-gemeinnuetzigen-landgesellschaften/ein-portrait/)
  • Flächen sollten i. d. R. über Pacht / Erbbaurecht vergeben und verbleiben so in der öffentlichen Hand.
  • Die Gemeinwohlorientierung muss in der Satzung der Gesellschaft verankert sein. Hier sind entsprechende Grundlagen zu schaffen, damit die sozial-ökologische Nutzung langfristig gesichert wird. Ein Beispiel für Pachtkriterien in der Landwirtschaft bietet https://www.unser-land-schafft-wandel.de/

Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements in der Stadtentwicklung (beschlossen am 20.04.2021)

Kurzbeschreibung des Projektes

Immer mehr Menschen reichen die (in-)formellen Beteiligungsangebote der Kommunen nicht mehr aus. Sie wollen an der Stadtentwicklung mitwirken und selbstständig Wohnprojekte, Gemeinschaftsgärten, Kulturorte uä. entwickeln. Mit ihren Projekten generieren sie einen sozialen/ ökologischen Mehrwert für die Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung dieser Projekte sind ungünstig. Es gilt das zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken und fördernde Voraussetzungen zu schaffen.

Übergeordnetes Ziel

Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung

Chancen und Schwachstellen

Zivilgesellschaftliche Akteure werden bislang nicht als gleichwertige Akteure der Stadtentwicklung angesehen. Es besteht eine große Skepsis im Hinblick auf Verlässlichkeit, Finanzkraft uä. Dabei haben zahlreiche Beispiele in NRW gezeigt, dass selbstgemachte Projekte funktionieren. Sie setzen Impulse und wirken stabilisierend auf abgehängte Quartiere. Dem Vorwurf sich nur auf ein bestimmtes Klientel zu konzentrieren, kann durch die Befähigung verschiedenster Gruppen entgegengewirkt werden.

Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen Zuspitzung?

Partizipation ist ein zentrales Ziel der Grünen. Es gilt das Spektrum der Partizipation auszudifferenzieren und zu konkretisieren. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte in der Stadtentwicklung schärft das Grüne Profil.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt?

  • Kompetenzaufbau „Kooperative Stadtentwicklung“
  • Fortführung und Ausbau des Programms „Initiative ergreifen“.
  • Entwicklung einer passenden Unternehmensform für wirtschaftliches bürgerschaftliches Engagement.
  • Einrichtung von Bürgschaftsschirmen für gemeinwohlorientierte Vorhaben durch die Landesbank.
  • Zugang zu landeseigenen Grundstücken und Bestandsgebäuden ermöglichen.
  • Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung in die Lehrpläne der planenden Hochschulen bringen.

Ressourcenschonende Baukultur (beschlossen am 20.04.2021)

Kurzbeschreibung des Projektes

Bei einem Neubau (KfW55) macht die graue Energie etwa 50 % des Energieverbrauchs im Lebenszyklus aus (Bauwende e.V. 2021) und allein in Deutschland werden täglich 4 ha zum Abbau von Baumineralien verbraucht (Umweltbundesamt 2019). Im Status Quo schöpft das Bauwesen das Potenzial von Rezyklaten nicht ansatzweise aus. Mit der Bauwende wollen wir das politische Aufgabenspektrum bewältigen, das sich aus gegenwärtigen Marktmängeln und fehlenden (bau-)rechtlichen Normen ergibt.

Übergeordnetes Ziel

Bauwende

Chancen und Schwachstellen

Das Thema „Bauwende“ wird von den anderen politischen Parteien kaum bearbeitet – wohl auch, weil die Frage nach dem „Baumaterial“ nur wenig populär ist im Schatten der Debatte um sozialverträglichen Wohnungsbau. Zudem besteht die Möglichkeit, das Thema „Bauwende“ mit dem Thema der Bestandssanierung/Umnutzung von Bestandsgebäuden zu verbinden.

Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen Zuspitzung?

Die Begriffe „Recycling im Bauwesen“ und „Flächenverbrauch durch Sand- und Kiesabbau in NRW“ sind leicht gegenüber den Bürger:innen vermittelbar. Hier kann auch Bezug zum „Nettonull-Ziel im Flächenverbrauch bis 2050“ aufgebaut werden. Empirisch/fachpolitisch lässt sich deutlich begründen, warum der Energiebedarf im Wohnungsbau ein bisher vernachlässigtes Thema im Klima- und Flächenschutz ist.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt?

  • Etablierung eines flächendeckenden Abgrabungsmonitoring als Bestandteil der Raumplanung, um bedarfsgerechte/schonende Flächenausweisungen zu ermöglichen (vgl. BT-Drucksache 19/23152)
  • Die Erstellung verbindlicher Konzepte zur Erfassung/Verwertung von Bodenaushub, Bauschutt und Abbruchabfällen vor Erteilung der Baugenehmigung verpflichtend machen, um frühzeitig die Grundlage für Recycling zu schaffen (vgl. ebd.)
  • Rechtliche Hürden für den Einsatz von rezyklierten Baustoffen untersuchen und beim Abbau von Hürden den Grundsatz verfolgen, dass Primär- und Sekundärrohstoffe die gleichen Qualitätsanforderungen bzgl. Gesundheits- und Umweltschutz erfüllen müssen, sodass die Nachfrage für Sekundärrohstoffe gestärkt wird (vgl. ebd.)
  • Ressourcenschutz und -effizienz zentral in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der Länder verankern (vgl. BAG-Beschluss vom 07.09.2019)

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